Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Labra AI e.U. (im Folgenden „Labra AI") und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde"). Es gilt österreichisches Recht.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Labra AI, insbesondere für die Bereitstellung von KI-Automatisierungsdiensten, Softwarekonfiguration, Serverinfrastruktur, Schulungen und Support.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Labra AI deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn Labra AI die Leistungen in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote und Preisangaben von Labra AI sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) seitens Labra AI oder durch Unterzeichnung eines Servicevertrags zustande.
Labra AI behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Servicepaket (Starter, Business, Pro) sowie aus allfälligen schriftlichen Zusatzvereinbarungen.
Labra AI erbringt die Leistungen ausschließlich auf der vereinbarten Server-Infrastruktur in Österreich. Der Betrieb und die Wartung der Server obliegen Labra AI.
Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder eine Untervermietung des Dienstes an Dritte ist dem Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Labra AI nicht gestattet.
Labra AI erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg aus dem Einsatz der Automatisierungen.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 % österreichische USt.).
Die monatliche Servicegebühr ist jeweils zum Ersten des Monats im Voraus fällig. Die einmalige Einrichtungsgebühr ist bei Vertragsabschluss fällig und vor Beginn der Einrichtungsarbeiten zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Labra AI ist berechtigt, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Mindestvertrag beträgt 6 Monate ab dem Datum der Auftragsbestätigung.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
Die Kündigung hat per E-Mail an office@labra.ai zu erfolgen. Als Eingangsdatum gilt der Zeitpunkt des E-Mail-Eingangs; die Kündigung muss von Labra AI bestätigt werden.
Die einmalige Einrichtungsgebühr ist bei Kündigung nicht rückerstattungsfähig, unabhängig vom Kündigungszeitpunkt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund für Labra AI liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und gesetzter Nachfrist mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist.
§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Labra AI im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder von dessen Endkunden verarbeitet, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO.
Auf Anfrage schließt Labra AI mit dem Kunden einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
Labra AI verarbeitet alle Daten ausschließlich auf Servern in Österreich. Eine Übertragung in Drittländer (außerhalb der EU/des EWR) findet nicht statt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Labra AI die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Kommt es aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden zu Verzögerungen, ist Labra AI nicht verantwortlich. Mehraufwände, die dadurch entstehen, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Labra AI haftet für Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Labra AI oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Schäden aus dem Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Gesamthaftung von Labra AI für alle Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt an Labra AI netto bezahlt hat.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Verfügbarkeit
Labra AI strebt eine monatliche Systemverfügbarkeit von 99 % an (gemessen im Monatsdurchschnitt, ohne geplante Wartungsfenster). Geplante Wartungsfenster werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
Für Kunden des Pro-Pakets gilt eine SLA von 99,5 % monatlicher Verfügbarkeit. Bei Unterschreiten dieser SLA hat der Kunde Anspruch auf anteilige Gutschrift der monatlichen Servicegebühr gemäß den im Servicevertrag definierten Bedingungen.
Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Stromausfall, Cyberangriffe auf Drittinfrastruktur, etc.) sind von der SLA ausgenommen.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Konfigurierte Workflows, Automatisierungslogiken und technische Implementierungen bleiben geistiges Eigentum von Labra AI. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an diesen für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
Durch die KI erstellte Inhalte (Inseratstexte, Produktbeschreibungen, Referenzbeiträge etc.) gehen mit ihrer Erstellung in das uneingeschränkte Eigentum des Kunden über.
Nach Vertragsende werden alle kundenbezogenen Konfigurationen und Daten auf Wunsch des Kunden an diesen übergeben oder unwiderruflich gelöscht.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Hollabrunn, Niederösterreich, vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand und Gültigkeit
Stand: März 2026. Diese AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse ab diesem Datum. Für ältere Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, sofern keine einvernehmliche Änderung vereinbart wurde.